Dies und das
Dies und das
Neue Kontrollen für Kapitalerträge
Vorsicht bei der Übertragung des Geldvermögens von Eltern auf Kinder
Aufgrund des reduzierten Sparerfreibetrages von nur noch 750 € pro Person anstelle der früheren 1370 €, sind viele Eltern dazu übergegangen, Geldvermögen an die Kinder zu übertragen. Denn der Nachwuchs kann, sofern er kein anderes Einkommen erzielt, derzeit bis zu 8.465 € Kapitalerträge steuerfrei einstreichen. Finanzämter prüfen daher verstärkt, ob die Vermögensübertragung der Eltern auf die Kinder tatsächlich und endgültig durchgeführt wurde. Insbesondere wird geprüft, ob Konten und Depots auf die Namen der Kinder lauten und Zins-oder Dividendeneinnahmen auch dort landen. Problematisch wird es, wenn Überweisungen von den Konten oder den Depots der Kinder auf die der Eltern vorliegen. Hier wird das Sparmodell schnell gekippt, weil Eltern bei Minderjährigen das Vermögen zwar verwalten, aber nicht im eigenen Interesse darüber verfügen können.
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