Dies und das
Dies und das
11.06.2007 12:44 Alter: 5 Jahre
Kinderbetreuung
Kategorie: Steuern
Welche Kosten können für die Betreuung von Kindern abgezogen werden?
Alle Kosten, die für die Betreuung des Kindes anfallen. Zum Beispiel die Kosten für den Kindergarten, eine Kindertagesstätte, ein Kinderort, eine Tagesmutter oder eine Erzieherin. Allerdings werden Kosten für Unterricht (z.B. Nachhilfe), Kurse und Mitgliedschaften in Vereinen nicht berücksichtigt. Die Kosten für die Kinderbetreuung müssen durch Vorlage einer Rechnung nachweisbar sein. Zudem muss die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung nachweisbar sein.
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