Dies und das
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Arbeitslosengeld II für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen nicht ausreicht, die Miete und den Lebensunterhalt zu bestreiten und die auf keine anderen Einnahmen zurückgreifen können und kein nennenswertes Vermögen haben, haben oft Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II. Diesen Anspruch hat grundsätzlich jeder Selbstständige, egal, ob er haupt- oder nebenberuflich tätig ist.
Arbeitslosengeld II wird nicht nur im Falle von Arbeitslosigkeit gezahlt, sondern auch, wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Jeder, dessen Einnahmen nicht ausreichen, sollte sich deshalb nicht scheuen, sich einmal beim zuständigen Arbeitsamt bzw. dem kommunalen Träger zu erkundigen, ob ihm ALG II zusteht. Wer ergänzendes ALG II bekommt, ist über die Arge kranken- und rentenversichert, muss also selbst keine Beiträge mehr für derartige Versicherungen aufbringen. Wie hoch das ergänzende ALG II ist, hängt vom monatlichen Verdienst ab. 100 € sind grundsätzlich anrechnungsfrei. Alles, was über diesen Beitrag hinaus verdient wird, wird zu 20 % angerechnet. Jedoch kann der Selbstständige Aufwendungen für seine Tätigkeit (z.B. Fahrt-, Telefon- und Internetkosten) vom Einkommen abziehen. Auch größere, für die Tätigkeit notwendige Anschaffungen, sind anrechnungsfähig.
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