Dies und das
Dies und das
Existenzgründung
Wer mit seiner beruflichen Situation unzufrieden oder arbeitslos ist, für den lohnt es sich oft, auch über die Alternative einer Existenzgründung nachzudenken.
Arbeitslose Existenzgründer können mit staatlichen Fördermitteln rechnen, wenn sie ihrem zuständigen Arbeitsamt ein überzeugendes Geschäftskonzept vorlegen.
Für ALG I-Empfänger wird ein so genannter Existenzgründungszuschuss gezahlt. Dieser hat das frühere Überbrückungsgeld und die Ich-AG-Förderung ersetzt.
ALG II-Empfänger können ein Einstiegsgeld bekommen. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch, auch wenn das Geschäftskonzept überzeugend ist. Über die Bewilligung entscheidet der zuständige Fallmanager.
Aber auch ohne Einstiegsgeld lohnt es sich für ALG II-Empfänger oft, sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig zu machen. Wenn der erzielte Verdienst aus der selbstständigen Tätigkeit nämlich nicht ausreicht, um davon seinen Lebensunterhalt, die Miete und die Krankenversicherung zu zahlen, wird weiterhin zusätzlich ALG II gewährt.
Dies gilt für unbegrenzte Zeit.
Wer sich derzeit in einem festen Arbeitsverhältnis befindet und darüber nachdenkt, sich selbstständig zu machen, sollte sich überlegen, ob er dies eventuell in der Anfangszeit auch nebenberuflich tun kann, denn in jedem Falle ist ein eigenes Geschäft ein finanzielles Risiko und wirft in der ersten Zeit kaum genug Gewinn ab, um davon leben zu können. Ein bis drei Jahre sind die durchschnittliche Zeitspanne, die Gründer brauchen, bis sie genug verdienen.
Für die erfolgreiche Verwirklichung einer Geschäftsidee ist sowohl fachliches als auch kaufmännisches Wissen erforderlich. Wer in seinem Fach ein Ass ist, aber über keinerlei Kenntnisse in Buchhaltung, Steuern u.ä. verfügt, sollte sich diese schnellstmöglich aneignen. Selten scheitert eine Selbstständigkeit an mangelndem Fachwissen, meist aber an fehlendem betriebswirtschaftlichem Wissen.
Egal, ob haupt- oder nebenberuflicher Gründer, egal ob arbeitslos oder nicht, jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit ernsthaft in Erwägung zieht, sollte sich ausführlich bei der für seinen Wohnort zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. HWK (Handwerkskammer) beraten lassen. Diese Institutionen beraten individuell, weisen auf Chancen und Risiken hin und führen Seminare, speziell für Existenzgründer, durch.
Diesen Artikel bewerten
Benutzer Anmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Webseite anzumelden:
